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Start der Online-Kampagne zum Sorgerecht

KDFB will Alternativen zum Betreuungsgeld
23.10.2012

Dortmund, 23. Oktober 2012. Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) unterstützt die Initiative des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Sie startet gemeinsam mit weiteren Fachverbänden und Alleinerziehendenvertretungen die Online-Kampagne „Schriftliches Schnellverfahren – nein danke! Kindeswohlprüfung – in jedem Fall!“
Das Bündnis ruft dazu auf, die Position im Internet zu unterzeichnen und damit ein starkes Votum in die Politik zu geben. Die zentrale Forderung der Verbände ist, das geplante gerichtliche Verfahren im Streit um das gemeinsame Sorgerecht nicht ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes gesetzlich zu fixieren. Gerade Konfliktkonstellationen, um die es in der Praxis geht, wird ein schriftliches Schnellverfahren nicht gerecht. Wenn das Gericht entscheidet, ohne die Eltern zu Gesicht zu bekommen, schürt das eher einen Streit, als dass er geschlichtet wird.
Der Großteil der nicht miteinander verheiraten Eltern gibt derzeit einvernehmlich eine gemeinsame Sorgeerklärung ab. Die AGIA bewertet diese Entwicklung positiv. Ein gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern funktioniert jedoch nur dann gut, wenn die Eltern fähig sind, gemeinsam tragfähige Entscheidungen für das Kind zu treffen.
Stellt ein Elternteil jedoch einen Antrag auf gemeinsame Sorge bei Gericht, sind bereits Konflikte im Spiel. Gerade bei Streitfällen um das Sorgerecht ist deshalb zu prüfen, ob ein gemeinsam ausgeübtes Sorgerecht tatsächlich zum Wohle des Kindes ist oder ob es besser wäre, wenn es die Mutter oder der Vater allein ausübt. Um das Kindeswohl sicherzustellen, fordert die AGIA, dass bei gerichtlichen Entscheidungen der Einzelfall beleuchtet und die Eltern persönlich angehört werden müssen. Eine gerichtliche Entscheidung ausschließlich nach Aktenlage lehnt die AGIA ab.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, für diese Anträge ein neues schriftliches Schnellverfahren einzuführen:
Innerhalb von sechs Wochen soll die Mutter schriftlich darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Bringt die Mutter keine überzeugende Begründung zu Papier oder verpasst sie die Frist, muss das Gericht ohne Kindeswohlprüfung nach Aktenlage auf gemeinsame Sorge entscheiden. Dies ist im Sinne des Kindeswohls nicht zumutbar.
Bereits seit Bekanntwerden des Referentenentwurfs haben die AGIA und zahlreiche andere Verbände ihre Kritik geäußert. Auch der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme Ende September von dem vereinfachten Verfahren Abstand zu nehmen.
Die AGIA fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, im Sinne des Kindeswohls das Schnellverfahren ohne Anhörung der Eltern abzulehnen.
Die Online-Unterschriftenaktion läuft bis zum 25. November 2012. Weitere Informationen und Mitmachen unter:
http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.html
Trägerverbände der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA):
Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB), Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG).
Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Geschäftsstelle der AGIA, c/o SkF Gesamtverein e. V.
Gisela Pingen-Rainer
Tel. 0231 557026-34, pingen@skf-zentrale.de
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